Veranstaltungskoordination

Sie planen eine Veranstaltung? Ihre Stadtverwaltung hilft Ihnen und unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Koordination.

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Event planen - SpicyTruffel/Shutterstock

Event planen - SpicyTruffel/Shutterstock

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Veranstaltungen sind Begegnungsorte für alle Saarbrückerinnen und Saarbrücker sowie Besucherinnen und Besucher aus der grenzüberschreitenden Region. Sie fördern den Austausch und Zusammenhalt der Gesellschaft.

Ein gutes Miteinander aller Beteiligten steht im Vordergrund, wenn lokale Vereine, Künstlerinnen und Künstler, Institutionen und Organisationen ein vielfältiges Angebot gestalten.

"Veranstaltungsanfrage drei Monate im Voraus zu stellen" Veranstaltungskoordination

Alle Veranstaltungen haben eines gemeinsam: Sie müssen sorgfältig geplant, von verschiedenen Behörden genehmigt und gewissenhaft durchgeführt werden.

Um Ihnen als Veranstalter genügend Zeit einzuräumen, die erforderlichen Maßnahmen der Behörden umzusetzen, oder Kollisionen mit anderen Veranstaltungen und aktuellen Baumaßnahmen zu vermeiden, ist es jedenfalls notwendig, Ihre Veranstaltungsanfrage drei Monate im Voraus bei der Veranstaltungskoordination zu stellen.

Als Veranstalterin oder Veranstalter sind Sie auch nach Erlass der behördlichen Genehmigung vor, während und nach dem Ende der Veranstaltung, für die Beachtung der rechtlichen Vorgaben und behördlichen Auflagen und somit für die Sicherheit von Besuchern, Mitarbeiten, Nachbarn und der Öffentlichkeit verantwortlich.

Zu diesem Zwecke wurde dieser Veranstaltungsleitfaden entwickelt. Er soll ihnen als Veranstalter*in von der Planungsphase bis zum Abbau der Veranstaltung helfen, ihr Event erfolgreich umzusetzen.  

Die zentrale Veranstaltungskoordination steht Ihnen im Vorfeld der Veranstaltungsberatung  für ein erstes Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen und Kontakt

Simon Simmet und Hajrullah Muni
Veranstaltungskoordination

Kulturamt
Telefon: +49 681 905 1910/1956
Fax: +49 681 905 1903
E-Mail: veranstaltungskoordination@saarbruecken.de

UN- Behindertenrechtskonvention

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozialforschung, Praxisberatung und Organisationsentwicklung (ISPO) einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet.
Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist es, dass Menschen mit und ohne Behinderung den gleichen menschenrechtlichen Schutz erhalten. Sie garantiert Menschen mit Behinderung die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen und beinhaltet, neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte, auch für behinderte Menschen eine Vielzahl spezieller, auf ihre Lebenssituation abgestimmter Regelungen.

Der Antrag auf Genehmigung

"Beschreiben Sie Ihre Veranstaltung möglichst detailliert mit Veranstaltungskonzept, Aufbauplan und allen erforderlichen Informationen." Veranstaltungskoordination

Weitergehende Zuständigkeiten verschiedener Stadtämter

Bei manchen Veranstaltungen kann es erforderlich sein, weitere zuständige Ämter in die Planung mit einzubeziehen. Die zentrale Veranstaltungskoordination steht Ihnen im Vorfeld für ein erstes Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

Beispiele:

  • Sie möchten öffentliche Flächen nutzen.
  • Sie wollen ein Festzelt, eine Bühne, Sitz- und Stehtribünen oder ein Karussell in Ihre Veranstaltung einbeziehen.
  • Sie planen ein Volksfest, eine Messe oder eine Ausstellung.
  • Sie möchten eine Tombola oder eine Lotterie veranstalten.
  • Sie planen ein Feuerwerk.
  • Sie wollen alkoholische Getränke ausschenken.
  • Sie wollen Musik- und Beschallungsanlagen im Freien benutzen.
  • Sie planen eine Veranstaltung in einem Firmengebäude, einer Werkshalle, im Foyer.

Beschreiben Sie Ihre Veranstaltung möglichst detailliert mit Veranstaltungskonzept, Aufbauplan und allen erforderlichen Informationen.

Barrierefreiheit, VERANSTALTUNGSLEITFADEN, NACHALTIGKEITSKONZEPT, VERANSTALTUNG MELDEN

Mithilfe unseres Online-Formulares können Sie uns Ihre Veranstaltung übermitteln. Detaillierte Informationen zu Veranstaltungen finden Sie in unserem Veranstaltungsleitfaden.

Zweck des Leitfadens

Saarbrücken ist eine charmante und liebenswerte Stadt an der Grenze zu Frankreich und Luxemburg. Wenn man die Region Saarbrücken beschreiben müsste, dann so: kreativ, alternativ, vielfältig und genussfreudig. Denn Saarbrücken hat nicht nur viele Gesichter, sie ist auch mit ihren zahlreichen Wäldern, Wiesen, Bachtälern und vielen Parkanlagen eine besonders grüne Stadt. Hier kann man entlang der Saar-Promenade spazieren gehen, die kleinen Boutiquen der Stadt erkunden und in einer der vielen Kneipen oder Cafés Platz nehmen. In dieser Region trifft Altes auf Modernes, womit die Stadt einen unvergesslichen und einmaligen Charme versprüht, dem sich kein Besucher entziehen kann.

Mehr als 1.000 Geschäfte und Boutiquen sowie ein großes Einkaufscenter mit mehr als 25.000 Quadratmetern Verkaufsfläche sorgen für ein Einkaufserlebnis. Altstadtfest, Saar-Spektakel, Filmfestival Max-Ophüls Preis, Festival Perspectives sind nur einige der namhaften Veranstaltungen unserer Landeshauptstadt. Zahlreiche Museen und Theater sowie eine breite freie Szene machen Kultur erlebbar. 

Veranstaltungen sind Begegnungsorte für alle Saarbrückerinnen und Saarbrücker sowie Besucherinnen und Besucher aus der grenzüberschreitenden Region. Sie fördern den Austausch und Zusammenhalt der Gesellschaft. Ein gutes Miteinander aller Beteiligten steht im Vordergrund, wenn lokale Vereine, Künstlerinnen und Künstler, Institutionen und Organisationen ein vielfältiges Angebot gestalten. Öffentliche Veranstaltungen sind ein wichtiger Standortfaktor für die Landeshauptstadt Saarbrücken.

Alle Veranstaltungen haben eines gemeinsam: Sie müssen sorgfältig geplant, von verschiedenen Behörden genehmigt und gewissenhaft durchgeführt werden.

Gerade bei größeren Veranstaltungen ist in der Regel eine Fülle von Rechtsvorschriften vor allem aus den Bereichen Versammlungsstättenrecht, Brandschutz, Baurecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Jugendschutz, Umweltschutzrecht sowie Straßenverkehrsrecht zu beachten und einzuhalten. Je nach Art und Größe der Veranstaltung muss eine Vielzahl an Genehmigungen und Erlaubnissen eingeholt werden.

Zweck dieses Leitfadens ist es daher, Sie als Veranstalterin oder Veranstalter bereits in der Vorbereitungs- und Planungsphase Ihrer Veranstaltung zu unterstützen und Ihnen dabei zu helfen, Planung und Antragstellung zu optimieren und behördliche Fristen einzuhalten.

Nicht zuletzt soll mithilfe dieses Leitfadens eine Sensibilisierung aller Beteiligten für mögliche Risiken bei Veranstaltungen erreicht und Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zum Beispiel des Veranstalters, des Betreibers, der Behörden oder sonstiger Beteiligter geklärt werden.

Als Veranstalterin oder Veranstalter sind Sie auch nach Erlass der behördlichen Genehmigung vor, während und nach dem Ende der Veranstaltung, für die Beachtung der rechtlichen Vorgaben und behördlichen Auflagen und somit für die Sicherheit von Besuchern, Mitarbeiten, Nachbarn und der Öffentlichkeit verantwortlich. Unabhängig von der Verantwortung des Veranstalters hat auch der Betreiber einer Veranstaltungsörtlichkeit allgemeine Rechtspflichten zu erfüllen.

Der Eigentümer eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer sonstigen Anlage, auf der bzw. in dem eine öffentliche Veranstaltung stattfindet, haftet als Betreiber nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften für die Gefahren, die von seinem Grundstück oder Gebäude für andere ausgehen und zu möglichen Schäden führen.

Erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger oder professionelle Veranstalterinnen und Veranstalter, die eine Veranstaltung in Saarbrücken planen, ist die zentrale Veranstaltungskoordination beim Kulturamt, in der Abteilung Veranstaltungen und Referat KidS (Kinder in der Stadt).

Dieser Leitfaden kann wegen der Vielfältigkeit der einzelnen Veranstaltungsformen weder vollständig noch abschließend sein. Letztlich muss jede Veranstaltung für sich betrachtet, bewertet und eine individuelle Lösung gefunden werden.

Die ersten Schritte

Wer eine Veranstaltung plant, sollte sich schon möglichst frühzeitig über alles Notwendige Gedanken machen und sich umfassend informieren. Die zentrale Veranstaltungskoordination steht Ihnen für ein erstes Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie Auskunft, welche behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse eingeholt werden müssen, wo diese beantragt werden und welche Unterlagen erforderlich sind.

Hier erhalten Sie zudem Informationen zum Verfahren, sowie zu den für Sie relevanten Kontaktstellen innerhalb der Stadtverwaltung in Saarbrücken.

Simon Simmet und Hajrullah Muni
Veranstaltungskoordination

Kulturamt
Telefon: +49 681 905 1910/1956
Fax: +49 681 905 1903
E-Mail: veranstaltungskoordination@saarbruecken.de

Welche Veranstaltungsarten gibt es?

Im Wesentlichen kann zwischen den unten genannten Veranstaltungsarten unterschieden werden, die nun im Folgenden grob kategorisiert und mit ihren Merkmalen und den sich daraus ergebenden Erforderlichkeiten dargestellt werden sollen.

Checkliste für eine barrierefreie Veranstaltung

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Sicherheitskonzept

Ein Sicherheitskonzept soll Sie als Veranstalterin oder Veranstalter bzw. Betreiberin oder Betreiber einer Versammlungsstätte auf die möglichen Risiken und Szenarien aufmerksam machen, die während einer Veranstaltung entstehen können.

Ob ein Sicherheitskonzept für Ihre Veranstaltung erforderlich ist, wird von unseren Sicherheitsbehörden nach Einsendung der ersten aussagekräftigen Veranstaltungsunterlagen beurteilt.

Es sorgt unter anderem dafür, dass im Krisenfall auch entsprechend gehandelt wird, weil allen Verantwortlichen die notwendigen Schritte bekannt sind. Ziel eines Sicherheitskonzepts ist es, die Verantwortlichkeiten festzulegen, verantwortliche Personen zu benennen, Szenarien zu beschreiben, die Verfahrensregeln und Kommunikationswege festzulegen und den Personaleinsatz zu planen.

Aufgestellt und umgesetzt wird das Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung oder Versammlungsstätte immer vom Veranstalter oder vom Betreiber der Versammlungsstätte. Die Sicherheitsbehörden prüfen jeweils nur die Plausibilität und Schlüssigkeit des eingereichten Konzepts.

Bei aller Individualität erweist es sich, sowohl für Sie als Veranstalter als auch für die zuständigen Behörden als hilfreich und sinnvoll, auf ein einheitliches Grundgerüst für ein Sicherheitskonzept zurückgreifen zu können um wichtige Punkte bei der Aufstellung des Konzepts nicht außer  Acht zu lassen.

Die folgenden Punkte dienen als Orientierungshilfe zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts. Möglicherweise sind nicht alle Punkte relevant oder müssen von Ihnen ergänzt werden.

Auch wird den genehmigenden Behörden die Prüfung erleichtert, weil sie auf vergleichbar strukturierte Sicherheitskonzepte treffen. Sicherheitskonzepte können durch Zuhilfenahme von Fachfirmen erstellt werden.

Leitlinien zu Nachhaltigen Veranstaltungen

Nachhaltigkeit spielt in unserem Weltgeschehen eine immer wichtigere Rolle. Deshalb sollen auch kostenintensive Veranstaltungen nachhaltig umgesetzt werden.

Dies meint Maßnahmen, welche langfristige ökologische, soziale und ökonomische Auswirkungen haben. Jede Veranstaltung von groß bis klein hat unweigerlich Folgen für die Stadt, die lokale Gesellschaft und die Umwelt, aber auch auf Menschen entlang der Lieferketten für bestimmte Produkte und das globale Klima.

Um die zusätzlichen Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt möglichst gering zu halten und gleichzeitig eine hohe Zufriedenheit aller Anspruchsgruppen zu erreichen, hat Saarbrücken ein Nachhaltigkeitskonzept entwickelt.

Weitere Informationen

Kulturamt

Veranstaltungen und Referat KidS
Kaiserstraße 1a
66111 Saarbrücken
St. Johann

Telefon: +49 681 905-1910/1406

E-Mail: Veranstaltungskoordination@saarbruecken.de

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Ihre Ansprechpartner

Simon Simmet und Hajrullah Muni
Veranstaltungskoordination

Kulturamt
Telefon: +49 681 905 1910/1956
Fax: +49 681 905 1903
E-Mail: veranstaltungskoordination@saarbruecken.de

Veranstaltungskalender

Übersicht über Veranstaltungen in der Landeshauptstadt Saarbrücken

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