Gemeinsames Sorgerecht
Wozu die Sorgeberechtigung?
Als verheiratete Kindeseltern sind Sie grundsätzlich beide sorgeberechtig für Ihr Kind.
Bei unverheirateten Kindeseltern ist generell nur die Kindesmutter allein sorgeberechtigt. Besteht in diesem Fall jedoch Ihr Wunsch mit dem Kindesvater (Vaterschaftsanerkennung vorausgesetzt) das gemeinsame Sorgerecht auszuüben, so können Sie hierüber eine Sorgerechtserklärung abgeben.
Wo ist die Sorgerechtserklärung möglich?
- Jugendamt: Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team vom Jugendamt unter der Telefonnummer +49 681 506-5142 oder unter jugendamt@rvsbr.de. Die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung sind kostenlos.
- Notar: Vereidigter Notar ihrer Wahl, bitte erfragen Sie die Höhe der Kosten bei Ihrem Notar.
Tipp: Sparen Sie sich die Zeit zusätzlicher Termine
Sie sind als Kindeseltern nicht verheiratet? Planen aber den Kindesvater durch Vaterschaftsanerkennung einzutragen und wollen auch gemeinsam das Sorgerecht des Kindes ausüben?
Dann erledigen Sie dies vorgeburtlich beim Jugendamt oder Notar in einem Schritt.
Standesamt Saarbrücken
Rathausplatz 166111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-0 (Servicecenter)
Fax:
+49 681 905-1894
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Nehmen Sie bequem über unser Online-Formular Kontakt zu Ihrem Anliegen/Terminanfrage mit uns auf. Alternativ versuchen unsere Kollegen aus dem Servicecenter Sie bestmöglich zu beraten oder richten einen Rückrufwunsch ein.