Neuwahl der Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken
Saarbrücker Schloss - Peter Kerkrath
Saarbrücker Schloss - Peter Kerkrath
Saarbrücker Schloss - Peter Kerkrath
Dieser Termin wurde am Freitag, 29. Mai, in einer Sonderausgabe des Amtsblattes des Saarlandes veröffentlicht.
In der Folge hat die Regionalverbandswahlleiterin die Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Regionalversammlung am 30. August 2026 veröffentlicht.
Wahlhelfende gesucht
Für die Organisation und Durchführung der Neuwahl der Regionalversammlung benötigt die Landeshauptstadt rund 1.700 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am Wahltag in den 123 Urnenwahllokalen und 70 Briefwahllokalen in Saarbrücken helfen.
Wahlvorschläge nur beim Regionalverband
Wahlvorschläge für die Wahl der Regionalversammlung am Sonntag 30. August 2026, können bis spätestens Donnerstag, 25. Juni , 18 Uhr, und nur bei der Regionalverbandswahlleiterin des Regionalverbandes Saarbrücken, Schlossplatz 12, Saarbrücker Schloss, Nordflügel, EG, Zimmer 0.11 (Wahlamt), eingereicht werden.
Wählbarkeitsbescheinigungen
Wählbarkeitsbescheinigungen für Personen mit Erstwohnsitz in der Landeshauptstadt Saarbrücken können während der Öffnungszeiten beim Sachgebiet Wahlen beantragt beziehungsweise abgeholt werden.
Das Sachgebiet Wahlen finden Sie:
- bis einschließlich Dienstag, 9. Juni, in der Kohlwaagstraße 4, 66111 Saarbrücken
- ab Mittwoch, 10. Juni, unter der neuen Adresse: Gerberstraße 4 (4. OG / Dachgeschoss), 66111 Saarbrücken
Öffnungszeiten:
- Montag, 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
- Dienstag, 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
- Mittwoch, 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
- Donnerstag, 8 bis 18 Uhr
- Freitag, 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Unterstützungsunterschriften
Zur Unterstützung eines Wahlvorschlags können sich Wahlberechtigte ab dem auf den Tag der Einreichung des Wahlvorschlags folgenden Tag, bis Donnerstag, 25. Juni, 18 Uhr, persönlich und handschriftlich in eine beim Wahlamt des Regionalverbands im Saarbrücker Schloss, Nordflügel, EG, Zimmer 0.11, während der allgemeinen Dienststunden ausliegenden Liste für den jeweiligen Wahlvorschlag eintragen.
Wahlberechtigte Personen mit Erstwohnsitz in Saarbrücken können Ihre Unterstützungsunterschrift zu den Öffnungszeiten in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt einreichen.
Zusätzlich ist die Rathausinformation für die Abgabe von Unterstützungsunterschriften im Rathaus St. Johann zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Samstag, 6. Juni: 9 bis 12 Uhr
- Samstag, 13. Juni: 9 bis 12 Uhr
- Samstag, 20. Juni: 9 bis 12 Uhr
Zum Nachweis der Identität und Wahlberechtigung müssen die Unterzeichnerin und der Unterzeichner ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Bei der Eintragung müssen Vor- und Familienname, Wohnort und Wohnung persönlich und handschriftlich angegeben werden.
Informationen in leichter Sprache
Sie möchten mehr über die neue Wahl der Regional-Versammlung-Wahl Saarbrücken wissen? Klicken Sie diese Internet-Seite zur Wahl in Leichter Sprache
Hauptamt
WahlenGerberstraße 4 (4. OG/Dachgeschoss)
66111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-3440
Fax:
+49 681 905-3266
E-Mail:
wahlen@saarbruecken.de
Website:
https://www.saarbruecken.de/de/rathaus/stadtpolitik/wahlen