Der Rund-Funk-Beitrag
Der Rund-Funk-Beitrag.
Und die Befreiung
für Menschen mit Behinderungen.
Viele Haushalte in Deutschland
müssen den Rund-Funk-Beitrag bezahlen.
Rund-Funk ist zum Beispiel:
- Eine Sendung im Radio.
- Eine Sendung im Fernsehen.
- Eine Sendung im Internet.
Sie bezahlen mit dem Rund-Funk-Beitrag
diese Sendungen.
Die Sendungen sind zum Beispiel:
Vom Saarländischen Rund-Funk.
Das kurze Wort dafür ist: SR.
Man spricht das so: ess er.
Das kostet der Rund-Funk-Beitrag
Sie müssen jeden Monat
17,50 Euro für den Rund-Funk-Beitrag bezahlen:
Wenn Sie 18 Jahre alt sind.
Oder älter.
Wenn mehrere Menschen
in Ihrem Haushalt leben:
Sie müssen den Rund-Funk-Beitrag
nur 1 Mal bezahlen.
Manche Menschen mit Behinderungen müssen
keinen Rund-Funk-Beitrag bezahlen.
Oder sie müssen weniger bezahlen.
Diese Menschen müssen nur einen Teil bezahlen:
- Menschen mit Hör-Schwierigkeiten.
- Menschen mit Seh-Schwierigkeiten
Diese Menschen müssen nichts bezahlen:
- Gehörlose Menschen.
- Blinde Menschen.
Damit Sie nichts bezahlen müssen.
Oder weniger:
Sie müssen
eine Befreiung vom Rund-Funk-Beitrag beantragen.
Das geht im Internet.
Die Internet-Adresse ist:
Sie können auf die Internet-Adresse klicken.
Sie bekommen dort auch viele Infos
über den Rund-Funk-Beitrag.
Infos über diesen Text
Michèle Gries
von Federrauschen | Lektorat & Textmanufaktur
hat diesen Text geschrieben.
Die Internet-Adresse ist: federrauschen.de
Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries
haben die Bilder gemalt.
Svenja Bur, Andreas Hemberger,
Selina Karaoglan und Klaus Leismann
haben den Text auf Leichte Sprache geprüft.