Natur und Landschaft

In Saarbrücken gibt es zahlreiche Gebiete, die aufgrund ihrer einzigartigen Pflanzen- und Tierarten ökologisch besonders wertvoll sind. Diese Gebiete erfordern spezielle Schutzmaßnahmen.

Naturdenkmale

Natur und Landschaft

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Naturdenkmale sind besondere Bäume, Gehölzgruppen oder kleine außergewöhnliche Flächen, die eine besondere Naturausstattung aufweisen.

Sie werden unter Schutz gestellt, weil sie sehr selten oder besonders schön sind. Sie können auch wegen ihrer historischen, kulturellen oder landschaftsbildprägenden Bedeutung als schützenswert eingestuft werden.

Saarbrücken hat 53 Naturdenkmale.

Baumschutz

Natur und Landschaft

Saarbrücker Staden im Sommer - LHS

Saarbrücker Staden im Sommer - LHS

Saarbrücker Staden im Sommer - LHS

15.000 Straßenbäume prägen neben begrünten Hängen und Parkanlagen das Bild der rund 5.700 Hektar (entspricht 34 Prozent der Gesamtfläche) bebauten Stadtbereiche.

Baumreihen und insbesondere großkronige Einzelbäume beleben und gliedern das Stadtbild. Vor allen an dem stark verdichteten Innenstadtgebieten mit vielen befestigten Flächen leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima. Luft und Stadtklima werden nachhaltig durch Bäume verbessert.

Zum Schutz der Bäume hat die Stadt eine Baumschutzsatzung erlassen. Die Erlaubnis zum Fällen oder für den Rückschnitt von Bäumen wird in der Regel nur für die Zeit der Vegetationsruhe zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erteilt. Ausnahmen sind möglich bei einer unmittelbar drohenden Gefahr (akute Umsturzgefahr). 

Dadurch sollen insbesondere brütende Vögel oder der Aufwuchs anderer in Bäumen lebender Tierarten geschützt werden. Rechtsgrundlage für die Baumschutzsatzung ist das Saarländische Naturschutzgesetz – SNG – (§ 39, Absatz 1, Ziffer 1).

Informationen zum Anwendungsbereich der Baumschutzsatzung sowie die Beantwortung häufig gestellter Fragen finden Sie im Informationsflyer (siehe unten zum Download) sowie im Satzungstext der Baumschutzsatzung (siehe unten zum Download).

Wenn Ihre Fragen zur Baumschutzsatzung im oben genannten Informationsflyer oder dem Satzungstext nicht beantwortet werden, richten Sie gerne weiterführende Fragen sowie Fragen zu Ausnahmeanträgen per Mail an umweltamt@saarbruecken.de.

Um die Antragsbearbeitung zu vereinfachen, empfehlen wir das Beilegen von aussagekräftigen Fotos des betroffenen Baumes sowie gegebenenfalls vorhandener Schadstellen.

Aufgrund des ganzjährig hohen und während des nach Bundesnaturschutzgesetz zulässigen Rodungs- und Rückschnittzeitraumes zeitweise sehr hohen Antragsaufkommens weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die Bearbeitung von Ausnahmeanträgen mehrere Wochen beanspruchen kann.

Hier finden Sie Dokumente zum Downloaden und Ausfüllen.

Baumschutzsatzung Infoflyer
Download

application/pdf - ca. 278.62 KB

Antrag zur Baumschutzsatzung
Download

application/pdf - ca. 221.89 KB

Baumschutzsatzung
Download

application/pdf - ca. 66.25 KB

Natur- und Landschaftsschutzgebiete

  • 1.700 Hektar, das heißt zehn Prozent der Gesamtfläche Saarbrückens sind FFH- und Naturschutzgebiete.
  • 6.600 Hektar, dies sind 39 Prozent der Gesamtfläche, sind Landschaftsschutzgebiete.
  • Darüber hinaus gibt es einen geschützten Landschaftsbestandteil mit einer Gesamtfläche von 2,3 Hektar.

Ansprechpartner Baumschutzsatzung

Klaus Anton

Amt für Klima- und Umweltschutz
Telefon: +49 0681 905-4124
Fax: +49 681 905-4063
E-Mail: klaus.anton@saarbruecken.de

Mehr Infos zum Landschaftsschutz

Ilka Minnerath

Amt für Klima- und Umweltschutz
Telefon: +49 681 905-4147
Fax: +49 681 905-4063
E-Mail: ilka.minnerath@saarbruecken.de